Datenschutzerklärung zum Sächsischen Wildmonitoring
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Verantwortlicher
Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsführer Utz Hempfling Bonnewitzer Straße 34 01796 Pirna OT Graupa Telefon: 03501 542 101 Fax: 03501 5422 13 E-Mail: poststelle.sbs@smekul.sachsen.de
Verantwortliches Fachreferat
Staatsbetrieb Sachsenforst
Referat Obere Forst und Jagdbehörde
Referatsleiterin Andrea Ende
Telefon: 03501 468 312
E-Mail: Andrea.Ende@smekul.sachsen.de
Datenschutzbeauftragter der Behörde
Elisabeth Katharina Schmidt
Telefon: 03501 542 332
E-Mail: ElisabethKatharina.Schmidt@smekul.sachsen.de
1.) Zweck der Datenverarbeitung
Das Sächsische Wildmonitoring dient der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter Wildarten sowie der Erfassung von Daten zu Laborproben von Schwarzwild. Die Daten des Sächsischen Wildmonitorings werden von den zuständigen Jagdbehörden, den zuständigen Veterinärbehörden und der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verwendet.
2.) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung dieser Daten
Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 c DS GVO und § 3 Absatz 1 SächsDSDG sowie für die Teilnahme an der erweiterten Präsenzerfassung aus Artikel 6 Absatz 1 a DS GVO. Die Verpflichtung das Sächsische Wildmonitoring durchzuführen, leitet sich aus dem Sächsischen Jagdgesetz (§ 3 Abs. 7 SächsJagdG) in Verbindung mit der Sächsischen Jagdverordnung (§ 2 Abs. 4 – 6 SächsJagdVO) ab.
Die Verpflichtung zur Erfassung von Probendaten ergibt sich aus § 2 Abs. 3 der nationalen Schweinepest-Monitoring-Verordnung, §3a Nr. 2 und 5 der Schweinepestverordnung sowie den geltenden Allgemeinverfügungen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) der Landesdirektion Sachsen (LDS).
3.) Empfängerkategorien
Die personenbezogenen Daten, verknüpft mit Sachdaten (Wildarten gegebenenfalls nach Altersklassen und Geschlecht) verwalten die jeweils zuständigen unteren Jagdbehörden im Rahmen ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben.
Leserechte an Sachdaten wie Jagdstrecken, Abschussplanung und Präsenzerfassung haben das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referate 52 und 56, der Staatsbetrieb Sachsenforst als obere Jagdbehörde sowie das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie. Sonstige Sachdaten im Zusammenhang mit dem Wolfsmonitoring im Freistaat Sachsen werden als Leserecht an das Büro Lupus automatisiert geleitet. Ebenfalls werden sonstige Sachdaten an die jeweils zuständigen unteren Naturschutzbehörden, Artverantwortliche und die Professur Forstzoologie der Technischen Universität Dresden zur Erfüllung übertragener Aufgaben elektronisch übermittelt.Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten, verknüpft mit Sachdaten von Schwarzwild aus dem Wildmonitoring mit zugehörigen Daten zu Laborproben zur Erfüllung gesetzlich zugewiesener Aufgaben durch die unteren Veterinärbehörden sowie die LUA verarbeitet.
Leserechte an Sachdaten von Schwarzwild wie Identifizierungsnummer (Wild-ID/WUS-Nr.), Altersklasse, Geschlecht, Fund-/Erlegungsort, Jagdbezirk haben das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Referat 24b und die Landesdirektion Sachsen (LDS) als obere Veterinärbehörde.
4.) Speicherdauer
Die Datenspeicherung erfolgt im Auftrag der oberen Jagdbehörde. Die Sachdaten werden so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Die dazugehörigen personenbezogenen Daten werden bis zur Abmeldung des Jagdausübungsberechtigten gespeichert.
5.) Rechte der Nutzer
Der Jagdausübungsberechtigte hat hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten das Recht die in der DS-GVO genannten Rechte nach Artikel 15 bis 18 und 20 bis 21 in Anspruch zu nehmen. Dies umfasst insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), auf Löschung (Art. 17 DS GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS GVO). Auf die durch den Landesgesetzgeber in den §§ 7 und 9 SächsDSDG nach Art. 23 DS-GVO erfolgten Einschränkungen wird hingewiesen.
6.) Beschwerderecht
Die Jagdausübungsberechtigten haben nach Art. 77 DS-GVO das Recht, sich jederzeit an die Sächsische Aufsichtsbehörde, den Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Staatsbetrieb Sachsenforst/ Oberen Jagdbehörde oder den unteren Veterinärbehörden gegen die DS-GVO oder andere datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.