Bekanntmachung zur Präsenzerfassung im Wildmonitoring
Die Jagdausübungsberechtigten sind gemäß § 3 Abs. 7 des Sächsischen Jagdgesetzes verpflichtet, bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter Wildarten mitzuwirken (Wildmonitoring).
Im Wildmonitoring wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Präsenzerfassung unterschieden.
Im Sächsischen Amtsblatt wurde hierzu gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 der Sächsischen Jagdverordnung durch die obere Jagdbehörde bekannt gegeben, für welche Wildarten und Zeitdauer dieses Wildmonitoring durchgeführt wird.
Mit dem Monitoring sollen hinreichend flächendeckende Informationen der Wildarten, über ihr Vorkommen, ihre Verbreitung und die Entwicklung der Bestände gewonnen werden. Die Ergebnisse des Monitorings sind für die nachhaltige Hege und Bejagung des Wildes eine ebenso wichtige Grundlage, wie für den Artenschutz. Außerdem unterliegt der Freistaat Sachsen im Rahmen geltender EU-Schutzbestimmungen Berichtspflichten für bestimmte Arten.
Die Meldungen von Beobachtungen im Rahmen der Präsenzerfassungen erfolgen ausschließlich über die EDV-Anwendung Sächsisches Wildmonitoring. Damit Sie als Jagdausübungsberechtigter im Freistaat Sachsen diese Anwendung nutzen können, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Jagdbezirk zuständige untere Jagdbehörde beim Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Nach der Registrierung durch die Jagdbehörde, können Sie sich mit den per E-Mail zugesandten Zugangsdaten im Portal anmelden.
Bei weiteren Fragen zur Nutzung der EDV-Anwendung Sächsisches Wildmonitoring stehen Ihnen außerdem:
- Herr Frank Marschner
- Tel.: 03501-468318
- E-Mail: frank.marschner@smul.sachsen.de
von der oberen Jagdbehörde zur Verfügung.
Die Bekanntmachung und eingehendere Informationen zum Wildmonitoring finden Sie hier: Bekanntmachung-Wildmonitoring