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 Abschuss von Graureihern

Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst zur Begrenzung der Jagdzeit auf Graureiher nach § 4 der Sächsischen Jagdverordnung

 

 

Die räumliche Verteilung der zulässigen Abschüsse im Jagdjahr 2026/2027 und die Anzahl der bisher erlegten Graureiher sind hier tagesaktuell einsehbar:

Graureihertabelle

 

Hinweis: Die bis zum Jagdjahr 2012/2013 erfolgte einzelbetriebsweise Beantragung von Vergrämungsabschüssen entfällt aufgrund der oben beschriebenen jagdrechtlichen Neuregelungen.