Sächsisches Wildmonitoring
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Bekanntmachung eines landeseinheitlichen Zeitraumes für die Abschussplanung

 

Als landeseinheitlicher Zeitraum für die Abschussplanung wurde der Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2025
vom Staatsbetrieb Sachsenforst als obere Jagdbehörde vorgegeben.
Erläuterungen hierzu können der am 03. Februar 2022 im Sächsischen Amtsblatt (S. 181) veröffentlichten Bekanntmachung entnommen werden.

 Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie hier: Amtsblatt Seite 181 - Abschussplanung