Erläuterungen zur EDV-Anwendung Sächsisches Wildmonitoring
Entsprechend der Jagdgesetzgebung wirken die Jagdausübungs- berechtigten im Freistaat Sachsen mit bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter Wildarten (Wildmonitoring). Mittels der EDV-Anwendung Sächsisches Wildmonitoring können Meldungen über das Vorkommen jagdbarer Wildarten aber auch Wahrnehmungen geschützter Wildarten, die nicht bejagt werden, erfolgen. Die Ergebnisse des Monitorings sind für die nachhaltige Hege und Bejagung des Wildes eine ebenso wichtige Grundlage wie für den Artenschutz.
Außerdem dient die EDV-Anwendung Sächsisches Wildmonitoring der Abschussplanung sowie der Führung und Überwachung von Jagdstrecken.
Damit Sie als Jagdausübungsberechtigter im Freistaat Sachsen die Funktionen der EDV-Anwendung Sächsisches Wildmonitoring nutzen können, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Jagdbezirk zuständige untere Jagdbehörde beim Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt. Nach der Registrierung durch die Jagdbehörde können Sie sich mit den automatisch per E-Mail zugesendeten Zugangsdaten auf dem Portal anmelden.
- Herr Marschner